Posten unter "Klein/mittel" gelten zum Freigepäck.
Gebühren für Übergepäck werden erhoben, wenn das gesamte Gepäck die Freigepäcksgrenze überschreitet.
Groß
- Fahrrad, Surfboard,
Windsurfing-Ausrüstung
- Anderes: Sportausrüstung über
23kg/158cm, aber unter 32kg/277cm
Posten unter "Groß" gelten nicht als
Teil des Freigepäcks und werden wie folgt bewertet
Routen in Nord-, Mittel- und Südamerika:
50% der Übergepäckgebühr.
Alle anderen Routen:
Anwendbarer Tarif für 5 kg Übergepäck.
Sicherheitsmaßnahmen
Sportausrüstung, wie Golfschläger, Skier, Snowboards und Fahrräder, die weniger als 32 kg und/oder höchstens 277 cm Gesamtlänge (L + B + H) betragen, können wie normales Gepäck aufgegeben werden.
Sportausrüstung muss gepolstert und in einer geeigneten Verpackung transportiert werden, die vor Kratzern oder Verbiegungen oder anderen Schäden während der normalen Handhabung schützt. Berücksichtigen Sie diesen Umstand beim Verpacken der Sportausrüstung für die Reise.
Jeder Passagier, der ein Luftgewehr für das Jagen oder eine Sportschusswaffe mit sich führt, muss über die Eigentümerlizenz verfügen und im Voraus die Genehmigung durch die Fluggesellschaft und die entsprechenden Behörden einholen.
Golfschläger
Golfschläger, ob einzeln oder mehrere, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in der Kabine mitgeführt werden.
Sie müssen mit dem Gepäck eingecheckt werden.
Beim Einchecken von Golfschlägern in einer Golftasche am Schalter muss der Kopfbereich (Schlägerköpfe) in entgegengesetzter Richtung zum Laufband auf dem Laufband platziert werden.
So werden mögliche Schäden an den Golfschlägern verhindert.
Während der Handhabung können Kratzer an Golftaschen auftreten. Daher wird empfohlen, teure Golftaschen aus Leder in einer Schutzhülle oder eine Hartschale zu transportieren.
Über die Freigepäckgrenze hinausgehende Golfschläger werden gemäß Übergepäckgebühr berechnet.
Skier, Snowboard-Ausrüstung
Ski-Ausrüstung muss in einem geeigneten Behälter gesichert sein.
Ski-Ausrüstung besteht aus:
- 1 Paar Wasserskier
- 1 Snowboard und 1 Stiefeltasche
- 1 Paar Skier und 1 Skistiefeltasche
Über die Freigepäckgrenze hinausgehende Skiausrüstung wird gemäß Übergepäckgebühr berechnet.
Tauchausrüstung
Sauerstoffflaschen für das Gerätetauchen müssen vollständig entleert sein.
Tauchausrüstung muss in einem geeigneten Behälter gesichert sein.
Über die Freigepäckgrenze hinausgehende Tauchausrüstung wird gemäß Übergepäckgebühr berechnet.
Fahrräder
Die Griffstücke am Lenker müssen seitlich angebracht und die Pedale entfernt werden.
Alle losen Elemente müssen in Kunststoffschaum oder einem ähnlichen Schutzmaterial verstaut werden.
Das Fahrrad muss in einer abgedichteten Box transportiert werden
Fahrradausrüstung über 32 kg und/oder höchstens 277 cm Gesamtlänge (L + B + H) wird nicht als Gepäck eingecheckt.
Fahrräder gelten nicht als Teil des Freigepäcks und werden gemäß Übergepäckgebühr berechnet.
Wenn ein Fahrrad in einem Behälter mit weniger als 23kg und 158cm Gesamtlänge (L + B + H) verpackt ist, wird dies als Teil des Freigepäcks angenommen.
Routen in Nord-, Mittel- und Südamerika
Alle anderen Routen
50% der Übergepäckgebühr.
Anwendbarer Tarif für 5 kg Übergepäck.
Surfboards/Windsurfing-Ausrüstung
Windsurfing-Ausrüstung muss gepolstert und in einer geeigneten Verpackung transportiert werden, die vor Kratzern oder Verbiegungen oder anderen Schäden während der normalen Handhabung schützt.