Folgende Gegenstände sind nicht erlaubt. Sie können weder eingecheckt noch als Handgepäck befördert werden.
Bitte stellen Sie sicher, daß sich keine Gegenstände aus folgender Liste in Ihrem Gepack befinden, sonst werden Sie im Rahmen der Luftsicherheit angeklagt.
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Entflammbare Gegenstände (große Menge von Feuerzeugen, Streichhölzer, überall entzündbare Streichhölzer, Feuerzeuge, Treibstoff, Farbe, Verdunner, Treibstoffbrenner, Campingausrüstung) |
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Druckgase (Butanflaschen, Sprühdosen, Druckluftflaschen, Sauerstoffflaschen) |
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Andere gefährliche Gegenstände (Gift, Infektionsauslösende Mittel, radioaktives Material, gefährliche Substanzen) |
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Artikel zur persönlichen Körperflege z.B. Haarspray und Parfum (werden zugelassen soweit maximal 2 Behälter mit je bis zu 0,5l |
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Nur 1 Schachtel Streichhölzer oder Feuerzeug (nur im Handgepäck) ist erlaubt. |
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Trockeneis (maximal 2 Kg sind erlaubt) - muß durch die Fluggesellschaft genehmigt werden. |
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